Berufskraftfahrer-Weiterbildung
BKF-Module für Lkw- und Bus gemäß BKrFQG

Sie sind in Besitz eines Lkw-Führerscheins (C1, C1E, C, CE) oder eines Bus-Führerscheins (D1, D1E, D, DE) und möchten damit gewerblich unterwegs sein? 

Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) sieht regelmäßige Weiterbildungen (Modulschulungen) in drei Kenntnisbereichen in einem Gesamtumfang von 35 Stunden vor (5 Module á 7 Stunden).

Die Weiterbildungspflicht im Rahmen des BKrFQG gilt für alle, die ihre Fahrerlaubnis im C- und/ oder D-Klassenbereich zu gewerblichen Zwecken einsetzen. Bus- und Lkw-Fahrer:innen müssen sich folglich regelmäßig innerhalb eines 5-Jahres-Intervalls weiterbilden und dies nachweisen.

Bisher war der Eintrag der Schlüsselzahl „95“ in Ihrem Lkw- oder Busführerschein notwendig. Seit der am 23.05.2021 erfolgten Inbetriebnahme des Berufskraftfahrerqualifikationsregisters (BQR) durch das Kraftfahrtbundesamt (KBA) ersetzt der Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) sukzessive die bisher im Führerschein eingetragene Schlüsselzahl „95“.

  • gilt für alle gewerblichen Bus- und Lkw-Fahrer – incl. Aushilfsfahrer
  • betrifft keine Fahrten zu privaten Zwecken (z. B. privater Umzug)
  • gewerbliche Lkw- und Busfahrer müssen alle 5 Jahre eine Weiterbildung machen

Neben der Führerscheinverlängerung und der Gesundheitsprüfung ist laut Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz für Berufskraftfahrer ein zusätzlicher Befähigungsnachweis Pflicht – die Grundqualifikation. Gewerbliche Lkw- und Busfahrer müssen außerdem alle 5 Jahre eine Weiterbildung nachweisen.

Themenübersicht Modulschulung

MODUL 1: Eco-Training & Assistenzsysteme

MODUL 2: SOZIALVORSCHRIFTEN & FAHRTENSCHREIBER

MODUL 3: GEFAHRENWAHRNEHMUNG

MODUL 4: SCHADENSPRÄVENTION

MODUL 5: SICHERHEIT FÜR LADUNG & FAHRGAST

Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) sieht alle fünf Jahre eine BKF-Weiterbildung vor. Absolvieren müssen diese alle im gewerblichen Verkehr tätigen Berufskraftfahrer.

Alle 5 Jahre müssen LKW-Fahrer 35 Stunden Weiterbildung, idealerweise in 5 Modulen à 7 Stunden absolvieren (keine Prüfung notwendig).

Anmeldung per Email oder telefonisch.

Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) sieht alle fünf Jahre eine BKF-Weiterbildung vor. Absolvieren müssen diese alle im gewerblichen Verkehr tätigen Berufskraftfahrer.

Alle 5 Jahre müssen LKW-Fahrer 35 Stunden Weiterbildung, idealerweise in 5 Modulen à 7 Stunden absolvieren (keine Prüfung notwendig).

Anmeldung per Email oder telefonisch.

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