Bei der Ausbildung B mit der Schlüsselzahl 197 handelt es sich darum, die Ausbildung vorwiegend auf einem Automatikfahrzeug absolvieren zu können.
Es müssen nur mind. 10 Schaltstunden in die Ausbildung integriert werden. Ebenso kann dann auch die Prüfung mit Automatik absolviert werden und man ist dennoch berechtigt, Schaltfahrzeuge zu fahren.
Diese Ausbildung ist fester Bestandteil unseres Ausbildungskonzeptes.
Vorteile:
- Entspanntere Ausbildung durch Nutzung eines Automatikfahrzeugs
- Die 10 Schaltstunden können in die reguläre Ausbildung der Sonderfahrten mit integriert werden
- Die Prüfung wird mit einem Automatikfahrzeug abgelegt
- Man ist berechtigt, Schalt- und Automatikfahrzeuge zu fahren
Nachteil:
Wird bei einer Erweiterung von B 197 auf z.B. BE oder C die Prüfungsfahrt mit einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe gefahren, erhält der Bewerber für die entsprechende Klasse die SZ 78 (Automatik) für die Klasse BE/C eingetragen und darf dann diese Klasse nur mit einem Automatik-Fahrzeug fahren.
Darum geht’s:
Für die Fahrerlaubnis der Klasse B wird zukünftig die Möglichkeit geschaffen, trotz praktischer Fahrerlaubnisprüfung auf einem Fahrzeug ohne Schaltgetriebe die Fahrerlaubnis unbeschränkt zu erteilen
Die Schlüsselzahl B197:
Die nationale Schlüsselzahl 197 sagt aus, dass die Prüfung auf einem Fahrzeug ohne Schaltgetriebe/mit Automatikgetriebe abgelegt wurde (vgl. §17a FeV).
Sie ist nicht als Beschränkung der Fahrerlaubnis zu sehen, sondern dient vielmehr zur Dokumentation aller mit einem Automatikgetriebe abgelegten Prüfungen.
Die Schlüsselzahl B197:
Die nationale Schlüsselzahl 197 sagt aus, dass die Prüfung auf einem Fahrzeug ohne Schaltgetriebe/mit Automatikgetriebe abgelegt wurde (vgl. §17a FeV).
Sie ist nicht als Beschränkung der Fahrerlaubnis zu sehen, sondern dient vielmehr zur Dokumentation aller mit einem Automatikgetriebe abgelegten Prüfungen.
Das sind die Voraussetzungen für einen Verzicht auf den Automatikeintrag:
- Ihr absolviert während der Ausbildung eine zusätzliche Schulung auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe
- Die Schulung umfasst mindestens 10 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten im Realverkehr
- Ziel der Schulung ist der sichere Umgang der Schülers mit einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe
- Nachweisen muss der Schüler dies im Rahmen einer Testfahrt von mindestens 15 Minuten Fahrzeit mit dem Fahrlehrer. Diese Fahrt muss innerorts und außerorts stattfinden.
- Der Fahrlehrer bzw. die Fahrschule stellt eine Bescheinigung (vgl. Anlage 7 FahrschAusbO) aus, welche die Teilnahme an der Schulung und das Bestehen des Tests bestätigt.
- Die Bescheinigung wird bei der praktischen Prüfung (auf einem Automatikfahrzeug) vorgelegt.
- Der Nachweis erfolgt durch die Eintragung der Schlüsselzahl 197 im zugehörigen Feld der Klasse B.
B197 – Prüfung im Automatikfahrzeug
Die „mindestens 10 Schulungsstunden“ sind laut Verordnung im Realverkehr zu absolvieren.
Die schaltrelevanten Ausbildungsteile der Grundausbildung werden natürlich vor den Sonderfahrten vermittelt. Die Anzahl der mit dem Schaltfahrzeug zu absolvierenden Sonderfahrten ist abhängig vom Lernfortschritt und den Fähigkeiten des Fahrschülers. So nutzen Sie die vorgeschriebenen Sonderfahrten flexibel für die Integration der Schaltstunden.
Mit der abschließenden Testfahrt haben Sie eine gute Möglichkeit zur Kontrolle, ob Sie dem Fahrschüler die komplexen Kompetenzen vermittelt haben, ein Fahrzeug mit Schaltgetriebe sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst zu führen.
30 Jahre Fahrschule Warschun in Thüringen
Seit über 30 Jahren bildet die Fahrschule Warschun nun erfolgreich Fahrschülerinnen und Fahrschüler in Bad Langensalza, Gotha, Bad Tabarz, Erfurt, Mühlhausen und Friedrichroda aus. In allen Klassen.
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