Berufskraftfahrer-Weiterbildung
BKF-Module für Lkw- und Bus gemäß BKrFQG
Sie sind in Besitz eines Lkw-Führerscheins (C1, C1E, C, CE) oder eines Bus-Führerscheins (D1, D1E, D, DE) und möchten damit gewerblich unterwegs sein?
Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) sieht regelmäßige Weiterbildungen (Modulschulungen) in drei Kenntnisbereichen in einem Gesamtumfang von 35 Stunden vor (5 Module á 7 Stunden).
Die Weiterbildungspflicht im Rahmen des BKrFQG gilt für alle, die ihre Fahrerlaubnis im C- und/ oder D-Klassenbereich zu gewerblichen Zwecken einsetzen. Bus- und Lkw-Fahrer:innen müssen sich folglich regelmäßig innerhalb eines 5-Jahres-Intervalls weiterbilden und dies nachweisen.
Bisher war der Eintrag der Schlüsselzahl „95“ in Ihrem Lkw- oder Busführerschein notwendig. Seit der am 23.05.2021 erfolgten Inbetriebnahme des Berufskraftfahrerqualifikationsregisters (BQR) durch das Kraftfahrtbundesamt (KBA) ersetzt der Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) sukzessive die bisher im Führerschein eingetragene Schlüsselzahl „95“.
- gilt für alle gewerblichen Bus- und Lkw-Fahrer – incl. Aushilfsfahrer
- betrifft keine Fahrten zu privaten Zwecken (z. B. privater Umzug)
- gewerbliche Lkw- und Busfahrer müssen alle 5 Jahre eine Weiterbildung machen
Neben der Führerscheinverlängerung und der Gesundheitsprüfung ist laut Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz für Berufskraftfahrer ein zusätzlicher Befähigungsnachweis Pflicht – die Grundqualifikation. Gewerbliche Lkw- und Busfahrer müssen außerdem alle 5 Jahre eine Weiterbildung nachweisen.
Themenübersicht Modulschulung
Modul 1 – Sicher befördern
Modul 2 – Kompetenz am Fahrtenschreiber
Modul 3 – Fahrsicherheit im Blickpunkt
Modul 4 – Arbeitsschutz unterwegs
Modul 5 – Imageträger Fahrer