Fahrschule Warschun

‒ aller Klassen ‒

Mindestalter-Güterkraftverkehr zu gewerblichen Zwecken - Übersichtstabelle

Das Mindestalter zum Einsatz der Fahrerinnen und Fahrer in den jeweiligen Fahrerlaubnisklassen hängt von der jeweiligen Qualifikation bzw. der Verkehrsart ab.

Güterkraftverkehr
Fahrerlaubnis-Klasse Ausbildung „Berufskraftfahrer/in“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt werden Grundqualifikation Beschleunigte Grundqualifikation
C 18 Jahre* 18 Jahre 21 Jahre
CE 18 Jahre* 18 Jahre 21 Jahre
C1 18 Jahre 18 Jahre 18 Jahre
C1E 18 Jahre 18 Jahre 18 Jahre

* Fahrten im Rahmen des Ausbildungsverhältnis. In der Regel durch einen Ausbilder begleitet.

Kontakt

Mühlhäuser Str. 17
99947 Bad Langensalza

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