Mindestalter-Güterkraftverkehr zu gewerblichen Zwecken - Übersichtstabelle
Das Mindestalter zum Einsatz der Fahrerinnen und Fahrer in den jeweiligen Fahrerlaubnisklassen hängt von der jeweiligen Qualifikation bzw. der Verkehrsart ab.
| Fahrerlaubnis-Klasse | Ausbildung „Berufskraftfahrer/in“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt werden | Grundqualifikation | Beschleunigte Grundqualifikation |
|---|---|---|---|
| C | 18 Jahre* | 18 Jahre | 21 Jahre |
| CE | 18 Jahre* | 18 Jahre | 21 Jahre |
| C1 | 18 Jahre | 18 Jahre | 18 Jahre |
| C1E | 18 Jahre | 18 Jahre | 18 Jahre |
* Fahrten im Rahmen des Ausbildungsverhältnis. In der Regel durch einen Ausbilder begleitet.