Fortbildungsseminar FSF
Zwei Jahre Probezeit? Das muss nicht sein! Es gibt doch FSF! Die meisten Bundesländer nehmen am Modell der »zweiten Ausbildungsphase« teil. Das ermöglicht die Verkürzung der Probezeit um ein ganzes Jahr. Die Probezeit dauert üblicherweise zwei Jahre. Sie kann sich (bei Fehlverhalten) sogar auf vier Jahre verlängern.
So war das bisher.
Seit Anfang 2004 sorgt das Modell der »zweiten Ausbildungsphase« dafür, dass Fahranfänger bereits nach einem Jahr aus der Probezeit entlassen werden können! Und zwar dann, wenn sie an einem »Fortbildungsseminar für Fahranfänger« (so die offizielle Bezeichnung, Abkürzung ist FSF) in einer Fahrschule teilnehmen.
Gehören Sie auch zu den glücklichen Fahranfängern, die davon profitieren können? Hier sind die Voraussetzungen:
- Sie besitzen die Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens 6 Monaten
- Sie sind noch in der Probezeit (egal ob 2- oder 4-jährig)
- Sie wohnen in einem Bundesland, das bei diesem Modell mitmacht
- Sie nehmen an einem Fortbildungsseminar in einer Fahrschule teil, die sich für diese Fortbildung qualifiziert hat.